Mit der Neuregelung des § 2b UStG ändert sich zum 1. Januar 2021 die Umsatzbesteuerung für alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR). Für Kommunen und Kirchen heißt es spätestens dann: Die Erfassung und Bewertung aller Umsätze ist auf privatrechtlicher und hoheitlicher Grundlage erforderlich. Das kann bedeuten, dass früher umsatzsteuerfreie Leistungen in Zukunft umsatzsteuerpflichtig sind.
Nun erweist sich die aktuelle Situation im Bereich Umsatzsteuer in vielen Kommunen als nicht optimal. Häufig gibt es nur wenige steuerrelevante Vorgänge, es fehlt an entsprechendem Basiswissen der Verwaltungsmitarbeiter oder Steuerprozesse werden nicht dokumentiert. Diese Punkte sorgen bei den Verwaltungen für Unsicherheit. Strukturiertes Vorgehen und die richtigen Fragestellungen ermöglichen in der Übergangszeit die Abwägung von Chancen und Risiken. In Zusammenarbeit mit einem Steuerberater können die Weichen für die Zukunft richtig gestellt werden.
Wie können Kommunen die Risiken im Zusammenhang mit den neuen Regelungen im § 2b UStG minimieren?
Um sich auf die neue Rechtslage einzustellen, ist eine zeitnahe Analyse der Ist-Situation, aber auch der künftigen Tätigkeiten erforderlich. Dazu gehört, dass die Mitarbeiter für die Problematik sensibilisiert und gezielt geschult werden müssen.
Sie haben Fragen zu diesem Thema oder möchten wissen, wie Sie sich am besten auf die neuen Gesetzesvorlagen vorbereiten? Ihre Ansprechpartner bei Axians Infoma sind für den softwaretechnischen Bereich Martin Wiechmann und für den fachlichen Bereich Dr. Gerald Peters. Kontaktieren Sie uns! Oder besuchen Sie unseren Workshop „Theorieschulung UStG §2b – Was ist zu beachten? Was ist zu tun?„
Leiter Kommunale Beratung
Dr. Gerald Peters verantwortet den Bereich Kommunale Beratung bei Axians Infoma und verfügt über fast 30 Jahre Erfahrung im Gebiet der Kommunalberatung. Er unterstützt Kunden bei der Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens, der Erfassung und Bewertung von Vermögen und Schulden sowie bei der Erstellung von kommunalen Jahresabschlüssen und von kommunalen Gesamtabschlüssen.
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