Für alle Aufgaben in Ihrer Ausländerbehörde – von der Eingabe und Pflege personenbezogener Ausländerdaten bis zu Auswertungen und Statistiken – ermöglichen umfassende Funktionsbereiche ein effizientes Arbeiten.
Das Verfahren optimiert die Erfassung der für eine Verpflichtungserklärung notwendigen Daten und den Ausdruck. Je nach Gastgeber (Deutscher oder Ausländer) werden unterschiedliche Wege der Dateneingabe angeboten. So können die Daten eines ausländischen Gastgebers direkt aus der A-Kartei in die Verpflichtungserklärung übernommen werden. Handelt es sich beim Gastgeber um einen Deutschen, können die Daten aus dem Chip des Personalausweises ausgelesen und in die Verpflichtungserklärung importiert werden. Des Weiteren können alle Daten auch über eine OZG-Nachricht vom Gastgeber eingereicht und im Verfahren verwendet werden.
Die Daten bereits ausgestellter Verpflichtungserklärungen lassen sich für eine neue Verpflichtungserklärung kopieren und damit wesentlich schneller bearbeiten. Der Druck einzelner Verpflichtungserklärungen und anderer Vorlagen ist über die Anbindung zur Textverarbeitung realisiert. Zur Recherche in den Verpflichtungserklärungen stehen verschiedene Suchfunktionen zur Verfügung. Darüber hinaus kann auch eine Bonitätsprüfung durchgeführt werden.
Alle Aufgaben bei Ihren Einbürgerungsprozessen – von der Bearbeitung der Personendaten bis zur Kommunikation mit dem EStA-Register – werden mit umfassenden Funktionalitäten optimal unterstützt.
Ganzheitlichkeit ist bei unserem Lösungsangebot das A und O. Das heißt, wir begleiten Sie auf Wunsch bei der Softwareeinführung Ihres Ausländerwesens und Einbürgerungsverfahrens, unterstützen Sie bei Implementierungskonzepten und beraten Sie zu inhaltlichen und konzeptionellen Fragestellungen.
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