Eine Win-win-Situation für Bürger:innen, Unternehmen und Verwaltung durch mehr Service und Komfort ist das erklärte Ziel.
Die Entwicklung von Online-Bürgerservices erfolgt bei Axians Infoma nach dem Prinzip: vollständig durchgängige Prozesse zu schaffen, ohne dass von Seiten der Verwaltungsmitarbeiter:innen in den Ablauf eingegriffen werden muss. Dennoch gibt es auch bei Standardarbeiten Ausnahmen – beispielsweise wenn besondere Fachexpertise bzw. Entscheidungen oder rechtliche Beurteilungen notwendig sind. Unterstützung ist auch in diesen Fällen gewährleistet, da die Kriterien für eine manuelle Weiterverarbeitung bei jedem Verarbeitungsschritt definiert werden können. Als ein Treiber bei der Konzeption unserer Online-Bürgerservices gelten hierbei die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und der Verwaltungsmodernisierung. So lassen sich mit Hilfe des Digitalen Finanzkontos finanznahe Prozesse optimal lösen. Effiziente Beispiele sind die papierlose Bescheidzustellung, digitale Bezahlprozesse, Erteilung von SEPA-Mandaten u. a.
Die Infoma App Hundemanager vereinfacht die Kommunikation zwischen Bürger:innen und Verwaltung und ermöglicht die komplette Online-Abwicklung eines Behördengangs. Zusätzlich optimiert sie die Prozesse in der Verwaltung.
Bei der Entwicklung von Online-Bürgerservices verfolgt Axians Infoma konsequent das Prinzip der ganzheitlichen Prozesse. So auch bei der Infoma App Hundemanager. Die Identifizierung und Authentifizierung können über ein Bürgerportal stattfinden, das anschließend die Bürgeranfrage an die Infoma App Hundemanager weiterleitet. Über die App lassen sich Hunde digital an- und abmelden, eine verlorene Hundemarke melden und eine neue beantragen. Alternativ kann auch ein Gastzugang genutzt werden.
Infoma Insights: An- und Abmeldung von Hunden
Neben der Plausibilisierung der erfassten Daten bietet die App die volle Integration in das Finanzsystem Infoma. Automatisch wird dem:der Bürger:in die richtige Finanzadresse zugeordnet bzw. angelegt, der richtige Hundesteuertarif ermittelt sowie bei Anmeldung ein neues Steuerobjekt erstellt oder bei Abmeldung das entsprechende Steuerobjekt beendet. Die Veranlagung und Erstellung des Hundesteuerbescheides erfolgen automatisiert sofort oder per Stapellauf über die Jobsteuerung.
Ziel ist die komplette Verarbeitung ohne Eingriff durch die Verwaltungsmitarbeiter:innen. Ausnahmen sollten nur Sonderfälle sein, bei denen zum Beispiel eine rechtliche Beurteilung oder Prüfung neuer Hunderassen bzw. die Freigabe von Steuerermäßigungen notwendig sind. Gewährleistet wird das durch die Möglichkeit, bei jedem Verarbeitungsschritt im Prozess die Kriterien für eine manuelle Weiterverarbeitung zu definieren.
Das Hochladen des Bescheids erfolgt künftig im bestehenden oder bei der Anmeldung neu eröffneten Bürgerkonto und steht dann zum dokumentierten Download in der Infoma App Online Bescheide zur Verfügung. Bei Nichtabholung nach Ablauf einer vorgegebenen Frist wird der Bescheid automatisiert gedruckt und postalisch zugestellt. Ist der Infoma ePayment-Manager im Einsatz, kann die Steuerforderung sowohl direkt über das Bürgerportal als auch über den QR-Code auf dem Steuerbescheid bezahlt werden. Über das Digitale Finanzkonto ist zudem die Erteilung eines SEPA-Mandats oder eine Adressänderung möglich, wenn der Bescheid anderweitig zugestellt werden soll.
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