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WIEDERKEHRENDE LÖSUNGSPAKETE

WIEDERKEHRENDE LÖSUNGSPAKETE

Wiederkehrende Lösungspakete im Bereich Finanzwesen

Passgenaue und individuell abgestimmte Leistungen erleichtern den Arbeitsalltag

Die durchgängige Digitalisierung der Verwaltungsprozesse in absehbarer Zukunft ist unabdingbar – und eine der größten Herausforderungen für alle Kommunen, ob groß oder klein. Demografischer Wandel und eine sich technologisch verändernde Gesellschaft mit neuem Erwartungs- und Nutzungsverhalten stellen die Kommunen vor die Frage, wie sie ihre Verwaltungen ebenso wirtschaftlich wie mitarbeiter- und bürgerorientiert aufstellen können. Konfrontiert mit immer neuen Erwartungen und gesetzlichen Vorgaben, müssen die Verwaltungen aber neben der Umsetzung dieser Themen das tägliche Geschäft unter Einhaltung von Abgabefristen meistern.

Getreu dem Motto „Aus der Praxis für die Praxis!“ bieten wir Ihnen folgende Services an und nehmen Ihnen aufwändige Administrations- und Auswertungsaufgaben ab. So können Sie sich voll und ganz auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren. Lassen Sie uns gemeinsam die Herausforderungen der Zukunft meistern!

 

Interesse?

Unsere Expert:innen beraten Sie gerne:
loesungspakete@axians-infoma.de
+49 731 1551-0

Umsatzsteuerreform und §2b Umsatzsteuergesetz

Wiederkehrendes Lösungspaket 1.2

Die Umsetzung des angepassten Umsatzsteuergesetzes (UStG) stellt viele Verwaltungen vor neue Herausforderungen. Durch die Erneuerung des §2b UStG sind  auch privatrechtliche Leistungen und hoheitliche Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerpflichtig. Bisher wurden Kommunen nur im Rahmen der Betriebe gewerblicher Art als umsatzsteuerliche Unternehmer angesehen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten ab dem festgesetzten Termin - soweit sie auf privatrechtlicher Grundlage handeln - stets als Unternehmer. Diese Leistungen sind ab dem  ersten Euro als steuerbare Leistungen den Regelungen des UStG unterworfen.

Vorherrschende Herausforderungen wie

  • begrenzte Personalkapazitäten
  • hohe Anforderungen an die Qualifikation beteiligter Personen in Bezug auf die Umsatzsteuerreform
  • Umgang mit den Haftungsrisiken für die Mitarbeitenden und die Verwaltungsspitze

sorgen daher bei zahlreichen Verwaltungen für Unsicherheit.

Viele der notwendigen Ressourcen und Befähigungen (Zeit und Know-how) sind in der Regel nur unregelmäßig oder sogar einmalig aufzubringen. Anstatt nun Mittel in die Ausbildung nur selten genutzter Fähigkeiten zu investieren – können Sie diese Aufgaben direkt an unsere Expert:innen übertragen.

 

Ansicht einer MwSt.-Abrechnung

Die Lösung

Sie möchten sich endlich wieder auf Ihre spezifischen fachlichen Aufgaben fokussieren? Dann geben Sie die administrativ notwendigen Aufgaben einfach an unsere Expert:innen ab - und wir kümmern uns darum!
Unsere Mitarbeiter:innen unterstützen Sie dabei die neuen Anforderungen der Reform des Umsatzsteuergesetzes umzusetzen. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir Ihr individuelles Umsatzsteuerszenario, richten dieses in Infoma newsystem ein und helfen bei der Durchführung der regelmäßigen Umsatzsteuermeldungen.

Getreu dem Motto „Aus der Praxis für die Praxis!“ bieten wir Ihnen passgenaue Lösungspakete an - und nehmen Ihnen so aufwändige konzeptionelle Aufgaben hinsichtlich der richtigen Abbildung Ihrer umsatzsteuerpflichtigen Vorgänge ab.

 

Ihre Vorteile:

  • Richtige Abbildung Ihrer Fälle in der Software
  • Durchführung der Aufgaben im Rahmen hoher Standards, in Fachlichkeit und Software
  • Fokussierung Ihrer Mitarbeiter auf die eigentliche fachliche Aufgabe

Entlasten Sie Ihre Mitarbeiter, sichern gleichzeitig die Projekterfolge und halten Sie Ihr Finanzmanagement am Puls der Zeit.

Leistungsumfang

Workshop zu den Anforderungen:

  • Aufnahme des Ist-Zustands
  • Technische Konzeption zur Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Konzeption und Handlungsempfehlung für Reporte zur Auswertung nach Steuerschlüsseln und -arten
  • Dokumentation der Soll-Situation


Mandanten-Einrichtung:

  • Technische Einrichtung Ihres Mandanten gemäß Soll-Konzeption


Kontinuierliches Monitoring:

  • Begleitung bei der Umsetzung in Bezug auf rechtliche und technische Anforderungen