Demografischer Wandel und eine sich technologisch verändernde Gesellschaft mit neuem Erwartungs- und Nutzungsverhalten stellen die Kommunen vor die Frage, wie sie ihre Verwaltungen ebenso wirtschaftlich wie mitarbeiter- und bürgerorientiert aufstellen können. Hinzu kommen oftmals gesetzliche Anforderungen, wie durch die anstehende Grundsteuerreform. So sind alle Kommunen ab 2025 verpflichtet, Bescheide ausschließlich digital vom Finanzamt über ELSTER zu empfangen und zu verarbeiten. Zwar ist dies unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit und Einsparung von Papier positiv zu betrachten. Doch stellt der hohe Individualisierungsgrad bei der Einrichtung pro Bundesland die Kommunen vor große Herausforderungen.
Viele der notwendigen Ressourcen und Befähigungen (Zeit und Know-how) sind in der Regel nur unregelmäßig oder sogar einmalig aufzubringen. Anstatt nun Mittel in die Ausbildung nur selten genutzter Fähigkeiten zu investieren, können Sie diese Aufgaben direkt an unsere Expert:innen übertragen.
Im Zuge des digitalen Wandels ist eine einmalige, für Ihre Region individuelle Einrichtung einer Schnittstelle zur Übernahme der Messbescheide vom Finanzamt nötig. Über diese sichern Sie die Verarbeitung aller Messbescheidsdaten der Gewerbesteuer.
Aktuell steht die Schnittstelle für die Bundesländer Bayern, Sachsen, SachsenAnhalt, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Saarland, Rheinland-Pfalz und Brandenburg zur Verfügung. Sollte Ihr Bundesland nicht aufgeführt sein, kommen Sie gerne auf uns zu
Mit der einmaligen Einrichtung der Schnittstelle sind Sie perfekt vorbereitet für die kommenden Jahre. Da die Übernahme der Daten pro Bundesland individuell geregelt ist, richten wir die Schnittstelle auf Ihre Begebenheiten ein. Eine langfristige Ressourcenbindung wird unterbunden, da über das System ein schnelles, effektives Bearbeiten möglich ist. Aus der Schnittstelle heraus sind die direkte Anlage von Adressen und die Bearbeitung der Daten über ein Buchblatt möglich. Auch Zusatzarbeiten lassen sich durch die optionale Anbindung einer elektronischen Akte vermeiden, da die Messbescheide direkt elektronisch abgelegt werden können. Hierbei steht der Druck und die Ablage von Gewerbesteuerbescheide in der elektronischen Akte regional in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Unsere Mitarbeiter:innen unterstützen Sie dabei, die neue Anforderung einmalig professionell umzusetzen.
Ihre Vorteile:
Einmalige Einrichtung der Schnittstelle
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