Demografischer Wandel und eine sich technologisch verändernde Gesellschaft mit neuem Erwartungs- und Nutzungsverhalten stellen die Kommunen vor die Frage, wie sie ihre Verwaltungen ebenso wirtschaftlich wie mitarbeiter- und bürgerorientiert aufstellen können. Hinzu kommen oftmals gesetzliche Anforderungen, wie durch die anstehende Grundsteuerreform. So sind alle Kommunen ab 2025 verpflichtet, Bescheide ausschließlich digital vom Finanzamt über ELSTER zu empfangen und zu verarbeiten. Zwar ist dies unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit und Einsparung von Papier positiv zu betrachten. Doch stellt der hohe Individualisierungsgrad bei der Einrichtung pro Bundesland die Kommunen vor große Herausforderungen.
Viele der notwendigen Ressourcen und Befähigungen (Zeit und Know-how) sind in der Regel nur unregelmäßig oder sogar einmalig aufzubringen. Anstatt nun Mittel in die Ausbildung nur selten genutzter Fähigkeiten zu investieren, können Sie diese Aufgaben direkt an unsere Expert:innen übertragen.
Ab dem Jahr 2025 sind Sie verpflichtet, Bescheide digital vom Finanzamt zu empfangen und zu verarbeiten. Hierfür notwendig ist die einmalige, für Ihre Region individuelle Einrichtung einer Schnittstelle. Über diese sichern Sie die Übernahme aller Messbescheidsdaten der Grundsteuer. Bereits heute unterstützen wir Sie bei der Umsetzung des papierlosen Prozesses.
Aktuell steht die vorhandene Schnittstelle für die Bundesländer Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen und Baden-Württemberg zur Verfügung. Ab 2022 bietet eine überarbeitete Schnittstelle für alle Bundesländer die Möglichkeit, ab 2025 geltende Daten bereits aufzunehmen, zu speichern und dann für 2025 zu verarbeiten.
Mit der einmaligen Einrichtung der Schnittstelle sind Sie perfekt vorbereitet für die kommenden Jahre. Da die Übernahme der Daten pro Bundesland individuell geregelt ist, richten wir die Schnittstelle auf Ihre Begebenheiten individuell ein. Eine langfristige Ressourcenbindung wird unterbunden, da über das System ein schnelles, effektives Bearbeiten möglich ist. Aus der Schnittstelle heraus sind die direkte Anlage von Adressen und Steuerobjektanlagen sowie Eigentümerwechsel möglich. Auch Zusatzarbeiten lassen sich durch die optionale Anbindung einer elektronischen Akte vermeiden, da die Informationen direkt digital abgelegt werden können. Unsere Mitarbeiter:innen unterstützen Sie dabei, die neue Anforderung einmalig professionell umzusetzen.
Einmalige Einrichtung der Schnittstelle
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