Noch ein gutes halbes Jahr und die Papierrechnung ist auch auf kommunaler Ebene Vergangenheit. Denn bereits im April 2014 verabschiedet, schreibt die Europäische Richtlinie 2014/55/EU den Verwaltungen spätestens bis 17. April 2020 den Empfang und die Bearbeitung elektronischer Rechnungen verbindlich vor. Eine Verpflichtung, die dennoch zahlreiche Vorteile im Gepäck hat, wie optimierte Abläufe, Transparenz sowie Kosten- und Zeitersparnis.
In unserer digitalen Agenda haben wir die papierlose Bearbeitung aller finanzrelevanter Verwaltungsprozesse als Ziel formuliert. Die dafür notwendigen Komponenten sind vorhanden, werden kontinuierlich neu- bzw. weiterentwickelt. Wie z.B. beim integrierten Infoma newsystem Rechnungsworkflow (RWF). Er ermöglicht einen vollautomatischen Ablauf bei der elektronischen Rechnungsverarbeitung – vom Empfang der XRechnung bis zu ihrer Verbuchung.
Toppen lässt sich diese Prozesskette noch mit unserem eRechnungs-Manager, dessen Aufgabe die formatunabhängige strukturierte Aufbereitung der eRechnungsdaten ist. Die Kombination beider Lösungen macht Sie nicht nur eRechnungs-ready, sondern unterstützt Ihren Weg in die digitale Transformation.
Natürlich gilt auch für uns die Strategie der durchgängigen Prozesse in der Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Deshalb bieten wir Ihnen schon vor dem Stichtag im April 2020 den Versand von eRechnungen an. Unsere Softwarepflege- und Dienstleistungsrechnungen erhalten Sie auf Wunsch in den Formaten ZUGFeRD 1.0 und 2.0 inklusive einer PDF-Datei oder als XRechnung im XML-Datenaustauschformat.
Als Anwender des Infoma newsystem Finanzwesens haben Sie dabei zwei Möglichkeiten zur Weiterverarbeitung:
Wenn Sie mehr wissen wollen oder sich für den elektronischen Versand der Softwarepflege- und Dienstleistungsrechnungen interessieren, nehmen Sie bitte Kontakt auf.